3 Schritte zum erfolgreichen Kauf Ihrer Immobilie in Ungarn

Nehmen Sie Kontakt auf und teilen Sie mir Ihre Wünsche
Sie erklären mir Ihre Vorstellungen:
Ob per Anruf, Videoanruf oder E-Mail analysieren wir gemeinsam Ihre Wünsche, scanne ich den Mark und wählen wir die passende Immobilien aus.
Besichtigungstermin:
Vereinbaren Sie mit mir einen Termin, um die Immobilien ( ein oder mehrere ) persönlich zu besichtigen. Wir können die Details vor Ort besprechen und den Preis verhandeln.
Sie erhalten eine professionelle Unterstützung:
Ich organisiere alles, was mit dem Immobilienkauf zu tun hat, und stehe Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
Sie erklären mir Ihre Vorstellungen:
Ob per Anruf, Videoanruf oder E-Mail analysieren wir gemeinsam Ihre Wünsche, scanne ich den Mark und wählen wir die passende Immobilien aus.
Besichtigungstermin:
Vereinbaren Sie mit mir einen Termin, um die Immobilien ( ein oder mehrere ) persönlich zu besichtigen. Wir können die Details vor Ort besprechen und den Preis verhandeln.
Sie erhalten eine professionelle Unterstützung:
Ich organisiere alles, was mit dem Immobilienkauf zu tun hat, und stehe Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
Wer darf in Ungarn Immobilien erwerben?

Grundsätzlich können sowohl ungarische als auch ausländische Privatpersonen und Unternehmen Immobilien in Ungarn erwerben. EU-Bürger benötigen keine besondere Genehmigung, einholen müssen. Landwirtschaftliche Flächen unterliegen strengen Regulierungen und sind für ausländische Investoren nur eingeschränkt verfügbar.
Ungarns neues Immobiliengesetz ab Juli 2025
In Ungarn ist am 1. Juli 2025 ein neues Gesetz in Kraft getreten, dessen vorrangiges Ziel der Schutz der lokalen Identität kleinerer Gemeinden und beliebter Urlaubsgebiete ist. Hintergrund des Gesetzes ist, dass immer mehr Immobilien von Ausländern gekauft werden. Dies hat in einigen Orten zu Preissteigerungen, einer Belastung der Infrastruktur und einer Veränderung des Erscheinungsbildes der Gemeinde geführt.
Wer jetzt in Ungarn eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich gut informieren. Es ist auf jeden Fall ratsam, einen Immobilienmakler und einen Anwalt zu konsultieren.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Der Kaufprozess:
Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, dann sollten Sie als erstes die Immobilie im Grundbuch prüfen oder prüfen lassen.
Kaufvertrag:
Der endgültige Kaufvertrag muss von einem ungarischen Anwalt vorbereitet und gegenzeichnet werden. Wenn Sie die ungarische Sprache nicht beherrschen bestehen Sie auf zweisprachige Dokumentation.
Steuerliche und finanzielle Aspekte:
Käufer sollten folgende Kosten berücksichtigen:
Grunderwerbsteuer: In der Regel beträgt die Grunderwerbsteuer 4 % des Kaufpreises.Anwaltskosten: Diese belaufen sich auf etwa 1–2 % des Kaufpreises,
Grundbuchauszug (ca. 10 EUR) und Registrierungsgebühr (ca. 25 EUR)
Währungsrisiko
Der ungarische Forint (HUF) kann Wechselkursschwankungen unterliegen, was für ausländische Investoren relevant ist.
Ungarns neues Immobiliengesetz ab Juli 2025
In Ungarn ist am 1. Juli 2025 ein neues Gesetz in Kraft getreten, dessen vorrangiges Ziel der Schutz der lokalen Identität kleinerer Gemeinden und beliebter Urlaubsgebiete ist. Hintergrund des Gesetzes ist, dass immer mehr Immobilien von Ausländern gekauft werden. Dies hat in einigen Orten zu Preissteigerungen, einer Belastung der Infrastruktur und einer Veränderung des Erscheinungsbildes der Gemeinde geführt.
Wer jetzt in Ungarn eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich gut informieren. Es ist auf jeden Fall ratsam, einen Immobilienmakler und einen Anwalt zu konsultieren.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Der Kaufprozess:
Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, dann sollten Sie als erstes die Immobilie im Grundbuch prüfen oder prüfen lassen.
Kaufvertrag:
Der endgültige Kaufvertrag muss von einem ungarischen Anwalt vorbereitet und gegenzeichnet werden. Wenn Sie die ungarische Sprache nicht beherrschen bestehen Sie auf zweisprachige Dokumentation.
Steuerliche und finanzielle Aspekte:
Käufer sollten folgende Kosten berücksichtigen:
Grunderwerbsteuer: In der Regel beträgt die Grunderwerbsteuer 4 % des Kaufpreises.Anwaltskosten: Diese belaufen sich auf etwa 1–2 % des Kaufpreises,
Grundbuchauszug (ca. 10 EUR) und Registrierungsgebühr (ca. 25 EUR)
Währungsrisiko
Der ungarische Forint (HUF) kann Wechselkursschwankungen unterliegen, was für ausländische Investoren relevant ist.
Der ENERGIEAUSWEIS. Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit meiner Agentur
Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmere ich mich natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmere ich mich natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.

- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
- Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Ich bin damit einverstanden, dass mir Karten von Google angezeigt werden. Es gelten die Datenschutzbedingungen von Google (https://policies.google.com/privacy).
Ich bin einverstanden